Wahlartztordination
Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag, die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Sie haben die Möglichkeit, die Honorarnote bei Ihrer Sozialversicherung einzureichen und haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80% des Tarifs, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält.